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   LSG Niedersachsen, 27.11.2001 - L 9 V 91/97   

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LSG Niedersachsen, 27.11.2001 - L 9 V 91/97 (https://dejure.org/2001,21788)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.11.2001 - L 9 V 91/97 (https://dejure.org/2001,21788)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. November 2001 - L 9 V 91/97 (https://dejure.org/2001,21788)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 29.01.1992 - 9a RV 5/91

    Beweiserleichternde Rechtsvermutung beim Anspruch auf Berufsschadensausgleich

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 27.11.2001 - L 9 V 91/97
    Das BSG hat deshalb bereits in einem Einzelfall Zweifel daran geäußert, daß nach erfolgter Sachaufklärung hinsichtlich der Voraussetzungen der Witwenbeihilfe nach § 48 Abs. 1 Satz 1 BVG noch auf die beweiserleichternden Vermutungstatbestände zurückgegriffen werden kann (BSG, Urteil vom 29. Januar 1992, Az.: 9a RV 5/91).

    Anders als bei der positiven Festsetzung eines bestimmten Grades der Erwerbsminderung hindert die negative Entscheidung jedoch nicht schlechthin an einer Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen; deren Vorliegen muß jedoch, nicht anders als bei gänzlichem Fehlen eines zu Lebzeiten gestellten Antrages , offenkundig sein (st. Rspr., vgl. BSG, Urt. v. 29. Januar 1992, Az.: 9a RV 5/90, Breith. 1993, 303; Urt. v. 29. Januar 1992, Az.: 9a RV 5/91, SozR 3-3100, § 48 Nr. 3; Urt. v. 16. Mai 1995, Az.: 9 RV 36/93; Urt. v. 24. Juni 1998, Az.: B 9 V 19/97 R, SozR 3-3100, § 48 Nr. 10).

    Von der Offenkundigkeit eines solchen Anspruchs kann deshalb nur dann ausgegangen werden, wenn er sich schon aus den über den Kriegsbeschädigten geführten Akten ohne weitere Ermittlungen für jeden Kundigen klar ergibt (BSG, Urteil vom 29. Januar 1992, Az.: 9a RV 5/90; Urt. vom 29. Januar 1992, Az.: 9a RV 5/91).

  • BSG, 29.01.1992 - 9a RV 5/90

    Witwenbeihilfe - Anspruch auf Berufsschadensausgleich - besondere berufliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 27.11.2001 - L 9 V 91/97
    Durch sie soll die nach dem Tode des Berechtigten oft schwierige Prüfung erübrigt werden, wie sich sein beruflicher Lebensweg ohne die Schädigungsfolgen gestaltet hätte und welche Einnahmen seiner fiktiven Hinterbliebenenversorgung zugrunde zu legen wären (BSG, Urt. v. 29. Januar 1992, Az.: 9a RV 5/90).

    Anders als bei der positiven Festsetzung eines bestimmten Grades der Erwerbsminderung hindert die negative Entscheidung jedoch nicht schlechthin an einer Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen; deren Vorliegen muß jedoch, nicht anders als bei gänzlichem Fehlen eines zu Lebzeiten gestellten Antrages , offenkundig sein (st. Rspr., vgl. BSG, Urt. v. 29. Januar 1992, Az.: 9a RV 5/90, Breith. 1993, 303; Urt. v. 29. Januar 1992, Az.: 9a RV 5/91, SozR 3-3100, § 48 Nr. 3; Urt. v. 16. Mai 1995, Az.: 9 RV 36/93; Urt. v. 24. Juni 1998, Az.: B 9 V 19/97 R, SozR 3-3100, § 48 Nr. 10).

    Von der Offenkundigkeit eines solchen Anspruchs kann deshalb nur dann ausgegangen werden, wenn er sich schon aus den über den Kriegsbeschädigten geführten Akten ohne weitere Ermittlungen für jeden Kundigen klar ergibt (BSG, Urteil vom 29. Januar 1992, Az.: 9a RV 5/90; Urt. vom 29. Januar 1992, Az.: 9a RV 5/91).

  • BSG, 24.06.1998 - B 9 V 19/97 R

    Witwenbeihilfe - Berufsschadensausgleich - Einkommensverlust - Ausland -

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 27.11.2001 - L 9 V 91/97
    Anders als bei der positiven Festsetzung eines bestimmten Grades der Erwerbsminderung hindert die negative Entscheidung jedoch nicht schlechthin an einer Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen; deren Vorliegen muß jedoch, nicht anders als bei gänzlichem Fehlen eines zu Lebzeiten gestellten Antrages , offenkundig sein (st. Rspr., vgl. BSG, Urt. v. 29. Januar 1992, Az.: 9a RV 5/90, Breith. 1993, 303; Urt. v. 29. Januar 1992, Az.: 9a RV 5/91, SozR 3-3100, § 48 Nr. 3; Urt. v. 16. Mai 1995, Az.: 9 RV 36/93; Urt. v. 24. Juni 1998, Az.: B 9 V 19/97 R, SozR 3-3100, § 48 Nr. 10).

    Darüber hinaus hindert der Maßstab der Offenkundigkeit den Senat auch daran, den Berufsweg des Kriegsbeschädigten unter dem Gesichtspunkt eines möglichen Anspruchs auf Berufsschadensausgleich im Einzelnen nachzuvollziehen; in der Rechtsprechung des BSG ist insoweit geklärt, daß der Vermutungstatbestand des § 48 Satz 6 BVG seinen Sinn verfehlte, wenn statt der in § 48 Abs. 1 Satz 1 BVG grundsätzlich vorgesehenen Gegenüberstellung von schädigungsbedingt geminderter und hypothetischer Witwenversorgung und der Ermittlung ihrer schädigungsbedingten Minderung mit mehr oder weniger demselben oder größerem Aufwand ein zu Lebzeiten des Beschädigten vorhanden gewesener Anspruch auf Berufsschadensausgleich und dessen Dauer ermittelt werden müßten (BSG, Urt. v. 24. Juni 1998, Az.: B 9 V 19/97 R).

  • BSG, 15.07.1992 - 9a RV 40/91

    Witwenbeihilfe - Rechtsvermutung - Berufsschadensausgleich für fünf Jahre -

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 27.11.2001 - L 9 V 91/97
    Anders als in Fällen, in denen ein Schwerbeschädigter mit Vollendung seines 60. Lebensjahres den Anspruch auf vorzeitiges Altersgeld bzw. vorzeitige Altersrente realisiert und wegen der insoweit anspruchsbegründenden Bedeutung der Schwerbeschädigung zu vermuten steht, daß diese auch die Ursache für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben gewesen ist (BSG, Urt. v. 15. Juli 1992, Az.: 9a RV 40/91, SozR 3-3100, § 48 Nr. 4 = BSGE 71, 68; Urt. v. 13. Dezember 1994, Az.: 9 RV 30/93; Urt. v. 15. Dezember 1999, Az.: B 9 V 11/99 R), kann im Fall des Kriegsbeschädigten nicht angenommen werden, daß dieser ohne die festgestellten Schädigungsfolgen länger als bis März 1973 erwerbstätig geblieben wäre.
  • BSG, 15.12.1999 - B 9 V 11/99 R

    Beweismaßstab für den Anspruch auf Berufsschadensausgleich

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 27.11.2001 - L 9 V 91/97
    Anders als in Fällen, in denen ein Schwerbeschädigter mit Vollendung seines 60. Lebensjahres den Anspruch auf vorzeitiges Altersgeld bzw. vorzeitige Altersrente realisiert und wegen der insoweit anspruchsbegründenden Bedeutung der Schwerbeschädigung zu vermuten steht, daß diese auch die Ursache für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben gewesen ist (BSG, Urt. v. 15. Juli 1992, Az.: 9a RV 40/91, SozR 3-3100, § 48 Nr. 4 = BSGE 71, 68; Urt. v. 13. Dezember 1994, Az.: 9 RV 30/93; Urt. v. 15. Dezember 1999, Az.: B 9 V 11/99 R), kann im Fall des Kriegsbeschädigten nicht angenommen werden, daß dieser ohne die festgestellten Schädigungsfolgen länger als bis März 1973 erwerbstätig geblieben wäre.
  • BSG, 16.05.1995 - 9 RV 13/93

    Witwenbeihilfe - selbständig tätig gewesener Beschädigter - Anspruch auf

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 27.11.2001 - L 9 V 91/97
    Sie ist insbesondere auch nicht deshalb erfüllt, weil, wie der Berufungskläger meint, die schädigungsbedingte Einkommenseinbuße des Kriegsbeschädigten sich für die Zeit seiner Tätigkeit als selbständiger Landwirt entsprechend der neueren Rechtsprechung des BSG bereits aus der Gegenüberstellung der fiktiven Einkünfte als abhängig beschäftigter Arbeitnehmer ergibt, die der Kriegsbeschädigte unter Berücksichtigung seiner Schädigung zumutbar hätte erzielen können und deren Erzielung ihm ohne die Schädigung möglich gewesen wäre (vgl. BSG, Urt. v. 16. Mai 1995, Az.: 9 RV 13/93).
  • BSG, 13.12.1994 - 9 RV 30/93

    Berufsschadensausgleich - Landwirt - vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 27.11.2001 - L 9 V 91/97
    Anders als in Fällen, in denen ein Schwerbeschädigter mit Vollendung seines 60. Lebensjahres den Anspruch auf vorzeitiges Altersgeld bzw. vorzeitige Altersrente realisiert und wegen der insoweit anspruchsbegründenden Bedeutung der Schwerbeschädigung zu vermuten steht, daß diese auch die Ursache für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben gewesen ist (BSG, Urt. v. 15. Juli 1992, Az.: 9a RV 40/91, SozR 3-3100, § 48 Nr. 4 = BSGE 71, 68; Urt. v. 13. Dezember 1994, Az.: 9 RV 30/93; Urt. v. 15. Dezember 1999, Az.: B 9 V 11/99 R), kann im Fall des Kriegsbeschädigten nicht angenommen werden, daß dieser ohne die festgestellten Schädigungsfolgen länger als bis März 1973 erwerbstätig geblieben wäre.
  • BSG, 13.08.1986 - 9a RV 12/84

    Besonderes berufliches Betroffensein eines Richters - Durchschnittseinkommen für

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 27.11.2001 - L 9 V 91/97
    Auch ohne die Schädigung wäre hiernach mit überwiegender Wahrscheinlichkeit keine entlohnte Beschäftigung des Kriegsbeschädigten erfolgt, so daß die für Arbeiter in der Landwirtschaft maßgeblichen Durchschnittseinkommen zur Bestimmung eines etwaigen Mindereinkommens nicht herangezogen werden können (vgl. auch zum Anspruch auf Berufsschadensausgleich BSG, Urteil vom 13. August 1986, Az.: 9a RV 12/84).
  • BSG, 16.05.1995 - 9 RV 36/93

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Berufsschadensausgleich (BSchA) -

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 27.11.2001 - L 9 V 91/97
    Anders als bei der positiven Festsetzung eines bestimmten Grades der Erwerbsminderung hindert die negative Entscheidung jedoch nicht schlechthin an einer Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen; deren Vorliegen muß jedoch, nicht anders als bei gänzlichem Fehlen eines zu Lebzeiten gestellten Antrages , offenkundig sein (st. Rspr., vgl. BSG, Urt. v. 29. Januar 1992, Az.: 9a RV 5/90, Breith. 1993, 303; Urt. v. 29. Januar 1992, Az.: 9a RV 5/91, SozR 3-3100, § 48 Nr. 3; Urt. v. 16. Mai 1995, Az.: 9 RV 36/93; Urt. v. 24. Juni 1998, Az.: B 9 V 19/97 R, SozR 3-3100, § 48 Nr. 10).
  • BSG, 24.03.1987 - 4b RV 5/86
    Auszug aus LSG Niedersachsen, 27.11.2001 - L 9 V 91/97
    Der Beschädigte muß durch die Beschädigung einen Einkommensverlust erlitten haben, der sich zudem über seinen Tod hinaus mindernd auf die Witwenversorgung auswirkt (Rohr / Strässer, BVG, § 48, Seite K 6/1, Anmerkungen zu Abs. 1, vgl. BSG, Urt. v. 24. März 1987, Az.: 4b RV 5/86).
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